Konformität mit der EU-Whistleblowing-Richtlinie 2019/1937
Die EU-Richtlinie 2019/1937 verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, einen internen Meldekanal einzurichten. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 1.000.000 EUR. WhistleBox gewährleistet vollständige Konformität.
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Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
Alle Meldungen werden auf dem Gerät des Nutzers verschlüsselt. Nicht einmal WhistleBox kann den Inhalt lesen.
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EU-Richtlinie konform
Vollständige Konformität mit der Richtlinie 2019/1937 und den nationalen Umsetzungsgesetzen.
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27 EU-Sprachen
Hinweisgeber können Meldungen in ihrer Muttersprache aus allen EU-Mitgliedstaaten einreichen.
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Einrichtung in 5 Minuten
Erstellen Sie Ihren Meldekanal in wenigen Minuten. Keine technischen Kenntnisse erforderlich.